ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
- Geltung der AGB
Für alle Aufträge an REIZPUNKT gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. - Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von REIZPUNKT mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Leistungen und Arbeiten, urheberrechtlich geschützt, oder nicht, sowie deren zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben, bedarf vorher unserer Zustimmung. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen. - Auftragsabwicklung
- Die Vertragspartner nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter. Treten Veränderungen bei genannten Personen auf sind diese unverzüglich dem Vertragspartner mitteilen.
- Die Parteien tauschen sich regelmäßig über Fortschritt und Hindernisse bei der Durchführung aus, um notfalls lenkend eingreifen zu können.
- Erkennt der Aufraggeber, dass eigene Angaben fehlerhaft sind, hat er dies und ihm erkennbare Folgen unverzüglich mitzuteilen.
- Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
- Mitwirkungspflicht von Kunden
- Die Vertragspartner unterstützen einander bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird uns hinsichtlich der von REIZPUNKT zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
- Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, REIZPUNKT im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese REIZPUNKT umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.
- Lieferungen und Lieferfristen
- Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von REIZPUNKT nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
- Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von REIZPUNKT zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
- Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Von REIZPUNKT zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.
- Änderungen
- Will der Kunde den vertraglich bestimmen Leistungsumfang ändern, so ist dies REIZPUNKT schriftlich mitzuteilen.
- Wenn Änderungen nicht innerhalb von 8 Stunden umsetzbar sind, so teilt REIZPUNKT dem Auftraggeber schriftlich mit, dass Leistungen zunächst um unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt REIZPUNKT die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
- Nach Prüfung des Änderungswunsches teilt REIZPUNKT dem Auftraggeber die Auswirkungen der Änderungswünsche auf die Vereinbarung mit durch einen detaillierten Vorschlag oder Angaben dazu, warum die Änderungswünsche nicht realisierbar sind.
- Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
- REIZPUNKT ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von REIZPUNKT für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Zahlungsbedingungen
- Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
- Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.
- Bei Werbemitteln sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
- Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
- Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält REIZPUNKT sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
- Nutzungsrechte
- Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
- Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 8.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
- Gewährleistung und Haftung
- Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet REIZPUNKT nicht für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
- Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
- Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
- Geheimhaltung, Presseerklärung
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.